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„Hund, Stier, Polarbär – Das Lebendige und seine Vermessung im altisländischen Recht der Grágás“ -P4
Ein weiteres tierisches Fallbeispiel in der Grágás stellt der Stier dar. Eine grundlegende Vermessung richtet sich nach dem Alter des Stieres. Ist er älter als drei Winter, verliert er seine Immunität und sein Besitzer muss mit schwerwiegenden Strafen rechnen. Die Strafe wird, wie wir auch schon bei Hunden lesen konnten, daran bemessen wie schwerwiegend die Verletzungen sind. Jedoch wird hier, im Fall des Stieres, nur zwischen nichtletal und letal unterschieden. Größere Wunden werden gleichgesetzt mit letalen. Entsprechend gibt es auch nur zwei mögliche Strafen: die absolute Ächtung und eine abgeschwächte Form dieser Gesetzlosigkeit.
„Hver maðr abyrgiz sie við horns gange oc hófs.” (Finsen 1852, S. 188)
Bei der Betrachtung des Hundes letzte Woche ist schon aufgefallen, dass den Menschen im Umgang mit den Tieren eine gewisse Verantwortung zu gesprochen wird, die den Besitzer von seiner Haftung befreit. Wie im Zitat zu lesen, haftet der Besitzer nicht für Schläge mit Huf und Horn, sondern mensch ist selbst dafür verantwortlich diesen auszuweichen.

Wie schon in den vorherigen Illustrationen findet sich auch in den heutigen ein Zitat aus A. Heuslers „Isländisches Recht: Einleitung zur Graugans“(veröff. 1934). Sein Schlusswort zu besagtem Kapitel, das wie folgt lautet:
„Möge auch das Register dazu helfen, die Dornrose Gragas zugänglicher zu machen!“ (Hg. Reuschel 1943, S. 320)
Dieser Satz bringt anschaulich auf den Punkt welche Bewertung und Vermessung Heusler dem Text der Grágás zukommen lässt. Zusätzlich beschreibt den Drang des Forschers dem, seiner Meinung nach, sperrigen und durch Wiederholungen geprägten Text eine Art Struktur zu geben. In seiner Arbeit an den Rechtstexten der Grágás schuf er dabei, aufbauend auf T. Sveinbjörnssons und V. Finsens Werken, eine Gliederung des Inhalts, deren Erbe man auch heute noch in der Forschung begegnet. Eine Paragrafen-Struktur, die auch mir in diesem Projekt den Zugang zur Materie erleichtert hat. Aus diesem Grund wird der nächste Beitrag die Person Andreas Heusler sowie seine Biographie einer „Vermessung“ unterziehen. Ein Ziel soll sein problematische Überschneidungen mit dem Nationalsozialismus anzusprechen, um ein vollständigeres Bild zu erhalten.
Theresa Kohlbeck Jakobsen, B. A. Skandinavistik / Europäische Ethnologie
